Internationale Steuerberatung

Wir beraten und betreuen Sie nicht nur im Rahmen des nationalen, deutschen Steuerrechts, sondern unterstützen Sie auch bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von natürlichen Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften im Ausland. Neben den Steuerinländern, die im Ausland investieren (Outboundfälle), beraten wir auch Steuerausländer die Investitionen und Einkünfte im Inland tätigen (Inboundfälle).

Unsere Hauptaufgabe liegt insbesondere darin, Doppelbesteuerungen, die aufgrund der unterschiedlichen Ausübung der nationalen Besteuerungsrechte der unterschiedlichen Staaten entstehen, zu beseitigen. Diese Vermeidung der Doppelbesteuerung soll durch völkerrechtliche Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) erreicht werden.

Unsere Leistungen

Durch die Fachberaterordnung in der Fassung vom 28. März 2007, zuletzt geändert durch Beschluss vom 08. September 2010 ergeben sich besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen:

A. Internationales Steuerrecht

  1. Außensteuerrecht (Nationales)
  2. Recht der Doppelbesteuerung
  3. Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts
  4. Grundzüge der systematischen Grundstrukturen ausländischer Steuerrechtsordnungen
  5. Grundsätze internationaler Einkünftezuordnung, soweit nicht in einem anderen Punkt erfasst
  6. Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkt Steuerpflichtige)
  7. Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, insbesondere Strukturierung von Auslandsinvestitionen
  8. Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
  9. Steuerplanungstechniken
  10. Internationales Erbschaftsteuerrecht und ggf. Vermögenssteuerrecht
  11. Verrechnungspreise einschließlich der Dokumentationspflichten
  12. Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

B. Steuerrechtliche Bezüge des Europarechts

  1. Grundzüge des EGV, insbesondere die Grundfreiheiten, soweit sie für das europäische und internationale Steuerrecht relevant sind
  2. EU-Steuerrecht, insbesondere die EU-Richtlinien Gegenstand ist nicht die Umsatzsteuer im Europäischen Binnenmarkt sowie anderer ausländischer Staaten.